Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht

Die Welt rückt immer näher zusammen. Das bedeutet, dass die Zahl der Fälle mit Auslandsbezug immer weiter zunimmt. Im internationalen Privatrecht gilt es zunächst zu klären, welche Rechtsordnung in Ihrem Fall anzuwenden ist. Hier gibt es verschiedene Anknüpfpunkte.

Wir vertreten und beraten Sie vollumfänglich.


Handelsrecht, Familienrecht, Erbrecht

Der Schwerpunkt der Sozietätstätigkeit liegt im Bereich der deutsch-italienischen Wirtschaftsbeziehungen, dem Erbrecht sowie dem Handelsrecht. In seinem Heimatland studierte Herr RA Dr. Vecchio an der Universität zu Bari Jurisprudenz und beendete in Italien seine dortige juristische Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen. Im Anschluss daran studierte Herr RA Dr. Vecchio Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Mannheim mit dem Abschluss des Magister Legum. Während seines Studiums und danach sammelte Herr RA Dr. Vecchio Erfahrungen in verschiedenen international ausgerichteten Kanzleien in Deutschland. Im Jahre1998  wurde Herr RA Dr. Vecchio als Avvocato zugelassen, woraufhin er seine bis heute bestehende Kanzlei in Taranto (Tarent) gründete. Ende 2005 gründete Herr RA Dr. Vecchio die eigene Anwaltskanzlei  in Deutschland in Bürogemeinschaft mit RA Ingo J. Meinhardt und RA Holger Rapp.

Herr RA Dr. Vecchio ist u.a. Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Internationales Recht sowie Mitglied in der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung.

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